AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen jobify

1. Geltungsbereich

  1. Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Verträge zwischen jobify und ihren Kunden. jobify bietet Recruiting-, Personalmarketing- und Bewerbervermittlungsdienstleistungen an. Der genaue Umfang der Beauftragung ergibt sich aus dem Angebot oder Einzelvertrag.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich durch jobify in Textform zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

  1. jobify unterstützt den Kunden bei der Generierung von Bewerberströmen für deren offene und ausgeschriebene oder auszuschreibende Stellen.
  2. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
  • Erstellung von Stellenkampagnen
  • Veröffentlichung von Stellenkampagnen auf verschiedenen Online-Kanälen (Multiposting)
  • Active Sourcing auf gesondertem Auftrag
  • Bewerbermanagement auf gesonderten Auftrag
  • Vorauswahl geeigneter Kandidaten auf gesonderten Auftrag
  • Nutzung bzw. Zugriff auf Bewerber:innen Profile im Applicant Tracking System (ATS) von jobify für den Auswahl- und Entscheidungsprozess
  • Durchführung von Erstinterviews auf gesondertem Auftrag
  • Terminvereinbarungen auf gesondertem Auftrag
  • Beratung im Recruiting-Prozess
  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, dem digital ausgewähltem Dienstleistungsprodukt oder einem Einzelvertrag.
  2. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von eingehenden Bewerbungen oder Garantie einer oder mehrerer Einstellungen besteht nicht. jobify schuldet keinen Erfolg einer beauftragten Stellenkampagne.
  3. Sofern im Laufe des Auftragsverhältnisses eine Personalvermittlung – und oder ein Verleihen von Arbeitnehmer:innen durch den Kunden gewünscht werden, kann jobify diesen Auftrag an ein im Unternehmensverbund passendes Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche weitergeben. jobify selbst leistet keine Personalvermittlung und / oder Arbeitnehmerüberlassung.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote, auch rein digitale, von jobify sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag über die im Angebot definierten Dienstleistungen kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot direkt in Textform oder in digitaler Bestätigung, oder konkludent annimmt. Die Annahme erfolgt spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung.
  3. jobify hat das Recht Stellenkampagnen auszuschließen und den Auftrag abzulehnen, wenn hierdurch nicht reale Arbeitsplätze beworben oder Tätigkeiten ausgeschrieben werden, die eine Ausbeutung von Arbeitskräften, minderjährigen Kindern, Minderheiten oder unter Anwendung von Diskriminierungen einzelner Bevölkerungsgruppen erfolgen sollen oder nicht ausgeschlossen werden können oder wenn gegen den Code of Conduct der persona service AG & Co. KG verstoßen werden würde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
  • vollständige und richtige Informationen über die zu besetzende Stelle bereitzustellen,
  • Ansprechpartner für die Stellenkampagne zu benennen,
  • Bewerbungen zeitnah im ATS zu bearbeiten (Gesprächseinladungen / Absagen / Warteliste),
  • Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen zu erteilen für welche Bewerber:innen eine Absage ausgesprochen werden kann bzw. welche Bewerber:innen weiter im Auswahlprozess verbleiben,
  • Änderungen der Stellenanforderungen unverzüglich mitzuteilen.
  1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen, entsprechend den im Angebot definierten Leistungszeiträumen nicht, insbesondere wird keine Verlängerung des Zugriffsrechts im ATS von jobify für die Stellenkampagne möglich sein.
  2. Sind Mitwirkungszeiten des Kunden in Relation zum Leistungszeitraum von jobify nicht ausdrücklich anders definiert, gelten für die Sichtung von Bewerbungseingängen, für die Vereinbarung eines verbindlichen Gesprächstermins einschließlich der finalen Auswahlentscheidung 8 Wochen nach Eingang der Bewerbung im ATS von jobify. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb der vorgenannten Fristen jobify über abzusagende Bewerber:innen zu informieren. Im Interesse einer positiven Candidate Experience wird jobify den betroffenen Bewerber:innen eine wertschätzende Absage übermitteln, die vom Kunden nicht in die engere Wahl einbezogen wurden, sofern der Kunde dem nicht zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Falle einer Zusage und Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kunden überträgt jobify die Datensätze an den Kunden und nimmt diese aus dem ATS heraus.

5. Leistungen von jobify

  1. jobify schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen nach mittlerer Art und Güte.
  2. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Vermittlungs- oder Einstellungserfolg geschuldet.
  3. Die Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers liegt ausschließlich beim Kunden.

6. Veröffentlichung von Stellenanzeigen

  1. Stellenanzeigen werden entsprechend der vereinbarten Stellenkampagne veröffentlicht. Über die Stellen ID gewährt jobify dem Kunden an dem Bewerbungseingängen eine Exklusivität für 8 Wochen nach Bewerbungseingang. Ausnahmen können im Auswahlprozess in Abstimmung mit Jobify für Kandiat:innen erfolgen, die noch im engen Auswahlprozess stehen.
  2. Nach Ablauf von 8 Wochen nach Bewerbungseingang ohne dass die Bewerbung im Auswahlprozess genutzt wird, verliert der Kunde die Exklusivität an der Nutzung der Bewerberdaten aus dem ATS von jobify. Spätestens nach Ablauf der Exklusivität, übermittelt jobify Bewerber:in eine angepasste Datenschutzerklärung, welche Bewerber:in ermöglicht in den Talentpool von jobify zu wechseln und ab dann auch von mehr Stellenangeboten zu profitieren. Für den Fall das diese Freigabe durch den Bewerber nicht erteilt wird, wird der Datensatz von Bewerber:in innerhalb der datenschutzrechtlich vorgegebenen Zeit gelöscht. Für den Fall der Absage aus dem ATS durch den Kunden vor Auswahlentscheidung gilt das gleiche für abgesagte Bewerber:innen.
  3. Für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss der bisherigen Stellenkampagne eine neue Stellenkampagne in Auftrag gibt, besteht kein Anspruch auf die bisher für den Kunden im Rahmen der bisherigen Stellenkampagne generierten Bewerberströme, sodass neue Bewerberströme generiert werden.
  4. Jobify entscheidet im Rahmen des vereinbarten Budgets über geeignete Veröffentlichungsplattformen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Die Kosten externer Jobbörsen sind im Dienstleistungspreis für eine Ausspielung enthalten. Bei Verlängerungen oder Neuausschreibungen auf Wunsch des Kunden, sind diese dann gesondert zu vergüten. Etwas anders gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Vergütung

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder dem Online Produkt vereinbarten Preise.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungsstellung erfolgt mit Beauftragung, zahlbar binnen 30 Tagen nach Auftragserteilung.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  5. Zahlt der Kunde auch auf eine Mahnung von jobify nicht oder nicht vollständig, ist jobify berechtigt aber nicht verpflichtet, die weitere Dienstleistung einzustellen und den Kunden von der Nutzung der Bewerberdaten solange auszuschließen, bis ein Ausgleich der fälligen Rechnung(en) erfolgt ist.

8. Laufzeit und Kündigung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Leistungserbringung, also mit der Generierung einer Stellenanzeige, deren Posting und der Zulassung des Kunden in das ATS von jobify für 8 Wochen nach Bewerbungseingang.
  2. Laufzeitverträge können mit der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solches Recht liegt u.a. dann vor, wenn der Kunde die Dienstleistungs- und / oder Auslagenrechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist und trotz eingehender Mahnung nicht bis zum in der Mahnung genannten Frist ausgeglichen hat, über das Vermögen des Kunden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder ein solches Verfahren vorläufig oder vollständig eröffnet wurde oder der Kunde sich trotz Mahnung nicht an die vereinbarten Mitwirkungspflichten hält.

9. Bewerberdaten und Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
  2. jobify weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst und nur an gesetzlich Auskunftsberechtigte weitergegeben werden dürfen. Erlangte Kenntnisse über geschützte personenbezogene Daten dürfen zu keinem anderen als dem zur jeweiligen vorgegebenen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeitet, bekannt gegeben oder zugänglich gemacht machen.
  3. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde verpflichtet sich, an einem solchen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mitzuwirken und notwendige Informationen jobify zu überlassen.
  4. Bewerberdaten dürfen ausschließlich zum Zweck des vereinbarten Recruiting-Prozesses beim Kunden genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, auch an verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG ist unzulässig und bedarf einer gesonderten Festlegung und Zustimmung nicht nur von jobify, sondern auch der Bewerber:innen.

10. Haftung

  1. jobify haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet jobify nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des vereinbarten Dienstleistungsentgeltes ohne Auslagen beschränkt.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Gewährleistung

jobify schuldet nur die im Angebot oder Einzelvertrag definierte Dienstleistung, keinen konkreten Vermittlungs- oder Einstellungserfolg.

12. Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Rahmen der Leistung Stellenanzeigen, Grafiken, Texte oder sonstige Inhalte erstellt werden, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht im einzelvertraglich vereinbarten Umfang.

13. Referenznennung

jobify ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für deren Dauer von ihren Leistungspflichten. Höhere Gewalt ist indes nicht bei selbstverschuldeten oder fahrlässig ermöglichten Ausfall der Leistungspflichten anzunehmen. Als höhere Gewalt gelten u.a. und nicht abschließend ein Ausfall des Strom- oder Energienetztes am Dienstleistungsort von jobify, Hackerangriffe; Naturkatastrophen; kriegerische Auseinandersetzungen, etc. Auch sind Fehler in den Jobplattformen, auf denen jobify die Stellenkampagnen schaltet, im Verhältnis zum Kunden nicht in der Leistungssphäre von jobify.

15. Marken- und Urheberrechte / Geistiges Eigentum

  1. Sämtliche auf den Webseiten, Produkten, Verpackungen und Werbemedien dargestellten Logos, Schriftzüge und Marke, insbesondere die Marke „jobify“, sind rechtlich geschützt.
  2. Der Kunde erkennt an, dass die Marke „jobify“ eingetragenes Eigentum der GVO Personal GmbH, einem Tochterunternehmen der persona service AG & Co. KG, (nachfolgend „Markeninhaberin“) ist.
  3. persona service AG & Co. KG nutzt die Marke „jobify“ auf Grundlage einer exklusiven Nutzungs- und Lizenzvereinbarung mit der Markeninhaberin im eigenen Namen und für eigene geschäftliche Zwecke.
  4. Durch die Nutzung der Angebote oder den Aufträgen des Kunden an „jobify“ werden dem Kunden keinerlei Rechte, Lizenzen oder Werknutzungsrechte an der Marke übertragen oder eingeräumt. Jede unbefugte Nutzung oder Nachahmung der Marke durch den Kunden ist strikt untersagt.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

17. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Angebotes oder Einzelvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Bestätigung durch jobify mindestens in Textform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Angebotes oder Einzelvertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in der aktuellen Fassung. Diese sind auf der Internetseite von jobify jederzeit für den Kunden einsehbar.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort Lüdenscheid.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Lüdenscheid.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026